Neue Regeln für Musik und Film in KasachstanCEFR B2
15. März 2026
Adaptiert nach Vlast.kz, Global Voices • CC BY 3.0
Foto von Bagzhan Sadvakassov, Unsplash
Die kasachische Musikszene hat in den letzten Jahren an Sichtbarkeit gewonnen; einige Künstler kommentierten auch die Proteste im Januar 2022, bekannt als Qandy Qantar. Am 18. Februar unterzeichnete Präsident Kassym‑Jomart Tokayev Änderungen am Gesetz über die Kreativwirtschaft, die ab dem 20. April neue Anforderungen für Konzerte und andere Aufführungen vorsehen.
Veranstaltungskonzepte müssen künftig Klauseln zum zulässigen Material enthalten. Artikel 9‑1 verbietet unter anderem Inhalte, die „den allgemein anerkannten gesellschaftlichen Normen, der Moral und Ethik widersprechen“, sowie Darstellungen zu Suizid, Drogen oder Pornografie. Der stellvertretende Kultur‑ und Informationsminister Yegeniy Kochetov sagte, die Behörden würden Künstler davon abhalten, als rechtswidrig angesehene Lieder aufzuführen, und empfahl: „Wir würden ihnen empfehlen, diese konkreten Lieder nicht zu verwenden.“
Die Regeln sehen außerdem vor, dass Veranstalter sich mindestens 30 Tage vor Ereignissen mit ausländischen Künstlern mit lokalen Behörden abstimmen müssen; bei Verstößen kann eine Veranstaltung verboten oder ausgesetzt werden. Vertreter der Branche wie Aizatulla Hussein (Gründer von Ozen) warnen vor einer neuen Ära der Zensur und fordern, Beschränkungen auf öffentliche Plattformen wie Fernsehen und Radio zu beschränken. Bands wie Daiynball sehen ihr Lied „Qazaq eline +1“ potenziell betroffen und betonen, die Wirkung hänge von Auslegung und Durchsetzung ab.
Produzenten argumentieren, ein Verbot von «18+»-Songs bei Konzerten schränke das Recht Erwachsener ein, selbst zu entscheiden, welche Inhalte sie hören wollen. Konzertmanager wie Yerkin Yerali und George Karakeshishyan betonen, Künstler bräuchten mehr rechtliches Wissen; bei Konflikten müssten Texte gekürzt oder Veröffentlichungen abgelehnt werden. Zudem wird die fachliche Vorprüfung für Filme vor Veröffentlichung von 7 auf 30 Werktage ausgeweitet, was als weiterer Eingriff in die künstlerische Freiheit und mögliche Einschränkung von Kulturausfuhren gesehen wird. Einige große Veranstalter weisen jedoch darauf hin, dass bestehende Abstimmungen mit Behörden den unmittelbaren Effekt abschwächen könnten.
Schwierige Wörter
- sichtbarkeit — Wie gut etwas in Öffentlichkeit gesehen wird
- kreativwirtschaft — Wirtschaftsbereich mit Kultur- und Kreativunternehmen
- klausel — Bestimmter Passus in einem Vertrag oder PlanKlauseln
- verbieten — Etwas gesetzlich oder offiziell nicht erlaubenverbietet
- zensur — Kontrolle und Beschränkung öffentlicher Inhalte
- vorprüfung — Prüfung eines Werks vor der Veröffentlichung
- eingriff — Maßnahme, die in Freiheit oder Rechte eingreift
Tipp: Fahre über markierte Wörter oder tippe darauf, um kurze Definitionen zu sehen – während du liest oder zuhörst.
Diskussionsfragen
- Welche Folgen könnte die Ausweitung der Vorprüfung für Filme auf 30 Werktage für Filmemacher haben?
- Sollten Beschränkungen laut Artikel 9‑1 auch für Live‑Konzerte gelten? Warum oder warum nicht?
- Wie könnten Veranstalter und Künstler auf die neuen Regeln reagieren, um Konzerte trotzdem stattfinden zu lassen?
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